Versicherungsvermittler

Günstige und leistungsstarke Versicherungsangebote
Günstige und leistungsstarke Versicherungsangebote berechnen

Versicherungsunternehmen übernehmen gegen Zahlung einer Prämie den Versicherungsschutz in vereinbarten Sachverhalten. Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also die Versicherung kauft, ist der sog. Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmer können Privatpersonen aber auch Firmenkunden sein. In Deutschland sind etwa 630 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zum Geschäftsverkehr zugelassen (Stand 2024). Die bekanntesten Versicherungsbereiche sind Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Sachversicherungen (sog. Kompositversicherungen).

Vermittlung

Versicherungsvermittler vermitteln Versicherungsverträge und sind somit Bindeglied zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Versicherungsnehmer. In Deutschland arbeiten etwa 180.000 hauptberufliche und etwa 220.000 nebenberufliche Versicherungsvermittler.

Dabei unterscheiden sich die Arten der Versicherungsvermittler deutlich. Obgleich der Endverbraucher in Deutschland im Allgemeinen zwischen Versicherungsvermittlern nicht unterscheidet und somit vor allem zwischen einem (gebundenen) Versicherungsvertreter und einem (ungebundenen) Versicherungsmakler nicht differenziert, ist jedoch gerade diese Unterscheidung von gebundenen und ungebundenen Vermittlern sehr wichtig, nicht nur für die Objektivität einer Beratung und Vermittlung, sondern u.a. auch für die Zurechnung von Rechten und Pflichten des Endverbrauchers.

Im Folgenden haben wir die häufigsten Vermittlerarten aufgeführt und skizziert.

  • Gebundene Vermittler – Bankberater
    • Banken arbeiten meist mit 2-3 Versicherungsgesellschaften zusammen und bieten jedoch bevorzugt Produkte aus dem eigenen Hause an (Sparkassen Versicherungen bei der Sparkasse, DWS bei der Deutschen Bank etc.). Eine objektive Beratung ist einem Bankberater nicht möglich, vor allem auch deshalb, weil Unternehmensvorgaben den Vertrieb von Versicherungsprodukten steuern und sich Bankberater an diese Weisungen halten müssen. Zudem ist das Kerngeschäft einer Bank traditionell das Verwalten von und das Arbeiten mit Geld, so dass die Bankberater in der Regel keine fundierte Ausbildung im Versicherungswesen vorweisen können.
  • Gebundene Vermittler – Versicherungsvertreter
    • Gebundene Vermittler sind die mit Abstand am häufigsten anzutreffende Versicherungsvermittler-Gruppe. Ein gebundener Vermittler (auch genannt: Versicherungsvertreter, Ausschließlichkeitsvermittler, Außendienstmitarbeiter, Versicherungsagent, Versicherungsagentur) arbeitet für 1 Versicherungsunternehmen, ist sog. Geschäftsbesorger der Versicherung und vertritt damit die Interessen seiner Versicherung. Der Vertreter kann nur diejenigen Produkte anbieten, die seine Gesellschaft anbietet und handelt dadurch nicht im Sinne der Kunden, sondern seines Arbeitgebers. Versicherungsvertreter verfügen über Formulare, Prospekte und Geschäftspapiere ihres Versicherers und wickeln Schadensregulierungen im Auftrag ihres Versicherers ab. Ein Versicherungsvertreter kann seinen Kunden somit ausschließlich Versicherungsprodukte einer einzigen Gesellschaft anbieten (Allianz, Württembergische, Nürnberger etc.). Was einen Versicherungsvertreter positiv von einem Bankberater unterscheidet, ist jedoch, dass er meist eine fachspezifische Ausbildung absolviert hat und sich daher mit den Versicherungsprodukten seiner Gesellschaft sehr gut auskennt. Eine objektive und versicherungsübergreifende Beratung ist ihm jedoch aufgrund seiner Gebundenheit ebensowenig möglich wie dem Bankberater.

      Versicherungsvertreter sind in der Regel selbständige Handelsvertreter nach §84 HGB. Die Vertragsbeziehungen zu ihrer Versicherungsgesellschaft sind in einem Agenturvertrag geregelt. Die Versicherungsgesellschaft ist gegenüber dem Vertreter weisungsberechtigt. Sie übernimmt außerdem die Haftung für den Vertreter (-> wichtiger Aspekt für den Endverbraucher, siehe weiter unten).

  • Gebundene Vermittler – Finanzvertriebe
    • Mitarbeiter eines Finanzdienstleistungsunternehmens (wie z.B. AWD, MLP, DVAG, Telis, OVB, Impuls etc.) können in den meisten Fällen ein größeres Spektrum an Versicherungsgesellschaften anbieten als ein Bankberater oder ein Versicherungsvertreter (ausgenommen DVAG, diese vertreiben ausschließlich Versicherungen des Generali Konzerns). Bei solchen Strukturvertrieben arbeiten häufig viele “Jungunternehmer”, die mit ihrer Selbständigkeit und ihrer Unabhängigkeit werben. Diese Strukturmitarbeiter arbeiten jedoch allesamt als Handelsvertreter (HGB §84), erhalten zumeist Vorgaben der Geschäftsführung und sind ihrem Vetrieb verpflichtet. Aus Kostengründen und Fokussierung auf große Gesellschaften – und nicht zuletzt aus vertrieblichen Gründen – wird somit in den meisten Fällen immer für die gleichen Gesellschaften vermittelt und nur selten das volle Portfolio ausgeschöpft. Eine absolvierte und fundierte Ausbildung ist bei nahezu allen Vertrieben keine Voraussetzung, um Beratungen durchführen zu dürfen. In vielen Fällen arbeiten Strukturmitarbeiter zudem lediglich auf nebenberuflicher Basis. Endverbraucher haben somit nur bei langjährig (und hauptberuflich) tätigen Mitarbeitern die Gewissheit, dass diese über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen. Zudem ist aufgrund der in Strukturvertrieben enorm hohen Beraterfluktuation eine kontinuierliche und langfristige Betreuung nur selten gewährleistet.
  • Ungebundene Vermittler – Versicherungsmakler
    • Finanz- und Versicherungsmakler beraten in der Regel unabhängig und sind an keine Gesellschaften, Konzerne oder sonstigen Institutionen gebunden. Eine fundierte Ausbildung sowie regelmäßige Fortbildungen und Weiterbildungen sind für einen Versicherungsmakler die Voraussetzung für die Ausübung seines Berufs. Der Versicherungsmakler ist als einziger Finanzdienstleister nach dem Handelsgesetzbuch im Auftrag des Kunden tätig (HGB §93). Der Versicherungsmakler ist deshalb auch haftungsrechtlich für die wirtschaftliche Situation seiner Kunden verantwortlich.
Unabhängige Versicherungsmakler
Unabhängige Versicherungsmakler

Aus Sicht von Endverbrauchern ist somit der Versicherungsmakler in der Regel der geeignetste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Versicherungen geht. Denn nur hier erhalten Endverbraucher eine tatsächlich objektive und vor allem umfassende Marktbetrachtung.

Erlaubnispflicht – Sicherheit für den Endverbraucher

Grundsätzlich soll jeder selbständige Versicherungsvermittler seit dem 22.05.2007 die Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO benötigen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Personen in diesem sensiblen Bereich arbeiten können, die den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und einwandfreien Leumund erbringen (vgl. http://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html).

Von der Erlaubnispflicht befreit sind jedoch die gebundenen Versicherungsvertreter, also die Ausschließlichkeitsvermittler und Mitarbeiter von Strukturvertrieben, da diese von ihrem Arbeitgeber automatisiert eingetragen werden und der Arbeitgeber die Haftung für deren Tätigkeit übernimmt. Dadurch, dass folglich der überwiegende Teil der Versicherungsvermittler keiner Prüfung bedarf, wurde der Ruf des Verbraucherschutzes nach einer größeren Sicherheit und besseren Reglementierung im Bereich der Versicherungsvermittlung ad absurdum geführt, da lediglich unabhängige Versicherungsmakler sämtlichen Informations- und Prüfungspflichten nachkommen müssen.

Unser Rat

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Beraters unbedingt darauf, dass es sich bei diesem um einen unabhängigen Versicherungsmakler handelt.